Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.06.1995 - 23 U 126/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 61 § 5 Nr. 1; AUB 61 § 5
Die Chorea Huntington ist ein Nervenleiden i. S. v. § 5 Nr. 1 AUB 61 L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsunfähigkeit; Schweres Nervenleiden; Chorea Huntington; Rechtsprechung zum Parkinson-Syndrom
Papierfundstellen
- VersR 1996, 1002
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10
Wohngebäudeversicherung: Reichweite und Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für …
Auch vor dieser schwer kalkulierbaren Schadenursächlichkeit möchte sich der Versicherer durch den Leistungsausschluss schützen (vgl. LG Detmold r+s 1997, 173 f.). - LG Dortmund, 25.01.2007 - 2 O 157/05
Versicherungsfähigkeit, Geisteskrankheit, Nervenleiden
Denn aus der Gleichstellung des schweren Nervenleidens mit Geisteskrankheit oder dauernder vollständiger Arbeitsunfähigkeit folgt, dass nur solche Nervenleiden als schwer im Sinne von § 5 Abs. 1 AUB 61 qualifiziert werden können, die progredient verlaufen oder unbeeinflussbar sind und damit zwangsläufig in einen lebensbedrohlichen Zustand, Siechtum oder gar zum Tode führen (OLG Frankfurt r + s 1997, 173 = zfs 1997, 225;… Grimm Unfallversicherung 3. Aufl., § 3 Rn. 5;… Prölss/Martin/Knappmann VVG 27. Aufl., § 5 AUB 61 Rn. 2;… VersR-Handbuch / Mangen § 47 Rn. 113). - VG Braunschweig, 15.06.2004 - 6 B 250/04
Chorea Huntington; Fahreignung; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrtauglichkeit; …
Bei einer solchen Krankheit handelt es sich um ein schweres Nervenleiden (vgl. hierzu: OLG Frankfurt, Urt. vom 07.06.1995, 23 U 126/94, ZFSch 1997, 225), durch das die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. - VG München, 17.07.2009 - M 6a K 08.2381
Entziehung der Fahrerlaubnis; Chorea Huntington Krankheit; uneinheitliche …
Bei der Chorea Huntington Krankheit, an der die Klägerin leidet, handelt es sich um ein schweres Nervenleiden (ebenso VG Braunschweig vom 15.06.2004, Az.: 6 B 250/04; OLG Frankfurt, Urt. vom 07.06.1995, 23 U 126/94, ZFSch 1997, 225), durch das die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen grundsätzlich ausgeschlossen ist (zu den Feststellungen hierzu in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung siehe bei: Schubert / Schneider / Eisenmenger / Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, Januar 2002, Nr. 3.9.3).